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Manche BAFöG-Empfänger können Studiengebühren komplett umgehen!

In einigen Fällen können Studis, die BAFöG erhalten, durch ein Studienbeitragsdarlehen bei der NRW-Bank Studiengebühren komplett umgehen. Die Verschuldungsobergrenze kann deutlich unterhalb von 10.000 Euro liegen. Die meisten Studis, die kein BAFöG bekommen, können auch ein Darlehen beantragen, müssen es aber komplett zurückzahlen. Einschließlich bis zu 5,9 % Zinsen.

Parallel zur Einführung von Studiengebühren hat das Land ein Darlehenssystem eingeführt. Ohne Bonitätsprüfung können danach die meisten Studierenden im Erststudium (wenn sie unter 60 Jahre alt sind, innerhalb der Regelstudienzeit + 4 Semester) ein verzinstes Darlehen bei der NRW-Bank bekommen. Ausgeschlossen sind Studis, die nicht zu einer der in § 8 (1) und (2) BAFöG-Gesetz genannten Gruppen gehören). Damit wird die Möglichkeit eröffnet, die Gebühren nachgelagert, also erst nach dem Studium zu zahlen (Rückzahlungsbeginn normalerweise nach 2 Jahren, in Ausnahmen aber spätestens nach 11 Jahren).

Für viele ist das unattraktiv, weil man nicht mit Schulden ins Berufsleben/ in die Arbeitslosigkeit/ ins unbezahlte Praktikum/ … starten will. Allerdings gibt es eine sog. “Kappungsgrenze”. Das heißt, dass der Schuldenberg maximal auf 10.000 Euro steigt. In einen solchen Schuldenberg werden aber auch BAFöG-Schulden eingerechnet – also maximal 10.000 Euro Schulden aus BAFöG und Studienbeitragsdarlehen. Wer also z.B. mit seinen BAFöG-Schulden bereits 10.000 Euro erreicht hat, der/die könnte ein solches Darlehen nehmen und müsste es nicht zurückzahlen – würde also faktisch die Gebühren von der NRW-Bank bezahlen lassen. (Dafür bekommt die NRW-Bank aber von allen anderen die Zinsen und außerdem werden 23% von allen gezahlten Studiengebühren in einen Fonds gezahlt, aus dem die Bank solches “verlorenes Geld” wieder zurück bekommt).

Außerdem liegt die Kappungsgrenze nicht immer bei 10.000 sondern manchmal deutlich darunter.
Das richtet sich nach der Anzahl der Semester in denen ein NRW-Bank-Studienbeitragsdarlehen gewährt wurde (die Anzahl der Semester mal 1000, siehe Studiengebührengesetz § 15 (2)). Bei einem Studium von z.B. 6 Semestern mit je 500 Euro Darlehen läge die Grenze bei 6000 Euro Maximalschulden aus BAFöG und Darlehen. Wer also in diesem Fall bereits 6000 Euro BAFöG-Schulden angesammelt hat/haben wird, muss unterm Strich keine Studiengebühren zahlen (siehe Tabelle der NRW-Bank).

(Wenn man nur 1 Semester ein Darlehen beantragen würde und gewährt bekäme, läge danach (nach unserem derzeitigen Rechtsverständnis) die Grenze der Maximalschulden aus Darlehen und BAFöG, die Kappungsgrenze, bei 1000 Euro. Das hieße, man müsste danach zwar die Studiengebühren selbst bezahlen, müsste aber nur 500 Euro Darlehen aus 1 Semester zurückzahlen und bekäme ansonsten sämtliche BAFöG-Schulden, die über 500 Euro liegen, erlassen.) Aber: BAFöG ist Bundesgesetz, das Studiengebührengesetz ist Landesgesetz. Bundesgesetz hat einen höheren Stellenwert. Das heißt, das Landesgesetz kann nicht festlegen, dass Schulden aus BAFöG erlassen werden. Im BAFöG-Gesetz wird die Verschuldung auf maximal 10.000 Euro begrenzt. Bis zu diesem Betrag müssen also alle BAFöG-Schulden zurückgezahlt werden.
Das Studiengebührengesetz ist hier missverständlich formuliert: Es wird zwar die Verschuldung aus BAFöG und Darlehen zusammengerechnet, aber die beschriebene Kappungsgrenze bezieht sich dann nur auf die Rückzahlung der Studiengebührendarlehen.
Problematisch daran ist u. a., dass BAFöG-Bezieher gegenüber anderen Studis besondere Vorteile bekommen. Das sei ihnen gegönnt, aber oft sind die am schlechtesten gestellten Studis nicht die BAFöG-Bezieher, sondern Studis, die BAFöG nötig hätten, es aber nicht bekommen, weil sie z.B. zu alt sind, oder weil ihre Eltern gerade eben zu viel verdienen (deshalb gibt es nun auch eine Kampagne zum Ausbau des BAFöG). Dabei gibt es aber so einige, deren Eltern trotz rechtlicher Verpflichtung nicht bereit sind Unterhalt zu zahlen (oder nur sehr wenig). Viele wollen aber verständlicherweise auch nicht gegen ihre Eltern vor Gericht ziehen… Die Regelungen entsprechen also nur teilweise der sozialen Realität. Außerdem wird ein besonders schnelles Studium sehr stark belohnt. Das senkt aber nicht nur die Lebensqualität Studierender, sondern begünstigt auch ein Schmalspur-Studium, bei dem nur das Nötigste gelernt wird – mit einem später entsprechend geringeren gesellschaftlichen Bildungsniveau. Für einige können sich diese Regelungen aber durchaus “auszahlen” (s.o.)!

Es lohnt sich also für BAFöG-Bezieher diese Regelungen für sich selbst durchzurechnen. Hierzu könnt ihr auch unsere Sozialberatungen besuchen.

Weitere Infos: NRW-Bank, Homepage der FH

(Alle Angaben sicherheitshalber ohne Gewähr!)

4 Kommentare

  • Von Wilhelm Achelpöhler, 22. Dezember 2006 @ 14:54

    Ihr schreibt:
    Wenn man nur 1 Semester ein Darlehen beantragen würde und gewährt bekäme, läge danach (nach unserem derzeitigen Rechtsverständnis) die Grenze der Maximalschulden aus Darlehen und BAFöG, die Kappungsgrenze, bei 1000 Euro. Das hieße, man müsste danach zwar die Studiengebühren selbst bezahlen, müsste aber nur 500 Euro Darlehen aus 1 Semester zurückzahlen und bekäme ansonsten sämtliche BAFöG-Schulden, die über 500 Euro liegen, erstattet.

    So ist es nicht, sondern andersherum: das Bafög-Darlehn muss man – egal wie hoch immer zurückzahlen. Das Studienbeitragsdarlehn nur, soweit die Kappungsgrenze nicht überschritten ist. In eurem Beispiel mit einem Semester läge die Kappungsgrenze bei 1000 EUR. Wer in dem Semester 333 EUR Bafög je Monat bekommen hat, insgesamt also 1998 EUR muss 999 EUR Bafög und nur 1 EUR Studienbeitragsdarlehn zurück zahlen.
    Noch deutlicher wird das natürlich bei 10 Semestern: Denn dann liegt der Maximalbetrag des Bafögdarlehns bei 10000 EUR, der sich, wenn man das Darlehn auf einen Schlag zurück zahlt auf 5000 EUR reduziert. Gleichzeitig hat man auch noch Studiengebühren von bis zu 14 Semestern (Regelstudienzeit + 4 Semestern) also von 7000 EUR gespart.
    Der Bafög-Antrag lohnt sich aber auch schon, wenn man nicht 333 EUR Bafög erhält.
    In Eurem Beispiel mit einem Semester:
    Wenn das Bafög-Darlehn den Betrag von 500 EUR überschreitet, dann reduziert sich das Studienbeitragsdarlehn. 500 EUR Bafög-Schuld entspricht 1000 EUR Bafög, also je Monat 167 EUR. Ab dieser Bafög Förderung reduziert sich das Gebührendarlehn. Der BAfög-Antrag lohnt sich also!

    P.S.: Studiengebühren sind natürlich trotzdem Mist!

    [Antwort]

  • Von Hopo2, 22. Dezember 2006 @ 15:18

    Jau! Zufällig haben wir den Beitrag genau zeitgleich an der zitierten Stelle geändert (s.o.)… Besten Dank für den Hinweis!

    [Antwort]

  • AStA FH Münster » …oder doch ein Darlehen?
  • AStA FH Münster » Darlehen statt Studiengebühren!?
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