Studiengebühren verstoßen gegen UN-Sozialpakt
Der fzs (freier zusammenschluss von studentInnenschaften) weist, in einer Pressemitteilung vom 14.12.2006, auf die Rechtswidrigkeit der Einführung von Studiengebühren hin. Diese verstoßen laut fzs gegen den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt, siehe insbesondere Art. 13). Diesen Pakt hat die BRD 1968 mit unterzeichnet.
Der fzs stützt sich in der Mitteilung auf das Gutachen des Münsteraner Fachanwalts für Verwaltungsrecht, Wilhelm Achelpöhler. Rechtsanwalt Achelpöhler betreut auch den allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der FH Münster in Verfahren gegen Studiengebühren. Das Rechtsgutachten stellt klar, dass die Länder der BRD mit der Einführung von allgemeinen Studiengebühren gegen den UN-Pakt verstoßen. Der fzs wird vor dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte Beschwerde einlegen. Der Verstoß gegen den UN-Pakt ist auch im Widerspruchsformular des AStA der FH Münster benannt.
Die Pressemitteilung des fzs und das vollständige Rechtsgutachten von RA Achelpöhler könnt ihr euch downloaden.







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