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Student muss keine Zweitwohnsitzsteuer bezahlen

Ein Koblenzer Gericht hat der Abführung der Zweitwohnsitzsteuer einen Riegel vorgeschoben. Ein Studierender hatte gegen die Erhebung dieser Steuer geklagt. Das Urteil ist von hoher Bedeutung für viele Studierende.

Denn viele Städte mit Hochschulen erheben die Zweitwohnsitzsteuer, um Studierende dazu zu bewegen sich mit dem Hauptwohnsitz am Studienort anzumelden. Die Begründung hierfür liegt bei der Nutzung der Infrastruktur an den Hochschulstandorten. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat nach Klage eines Studenten die Zahlungsaufforderung für diesen per Eilentscheidung gestoppt.

Mehr Informationen hierzu: Unispiegel

2 Kommentare

  • Von xyz, 17. Februar 2007 @ 10:55

    Von dieser Steuer dürften in erster Linie Steinfurter Studenten betroffen sein, in Münster gibt es einen derartigen Unsinn (noch) nicht.

    Für weitergehende Fragen, Infos und Tipps ist das folgende Forum zu empfehlen: http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/board.php

    [Antwort]

  • Von Dr. Brune StB, 17. September 2007 @ 11:07

    Die Zweitwohnungssteuer ist eine zweifelhafte Methode, Finanzlöcher zu stopfen, deren Ursache bei den gewählten “Schützenkönigen” im Parlament und der zum Teil inkomptenten und uneffektiven Verwaltung liegen. Die Ermittlungsmethoden entsprechen denen der Steuerfahndung. Ein Verwaltungsaufwand, bei dem Kosten und Nutzen in krassem Mißverhältnis stehen. Wer wirtschaftlich denkt, kümmert sich nicht zweitaufwendig um 100 – 150 € im Jahr. Wer ein sicheres festes Gehalt, sucht nach Beschäftigung, koste es was es wolle, solange der Bürger dafür zahlt.

    [Antwort]

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