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Klage abgewiesen – Berufung zugelassen

Am Freitag, 19.10., wurden vor dem Verwaltungsgericht Münster zwei Klagen des AStAs der FH gegen die Studiengebührensatzung der FH verhandelt.

Geprüft wurde im ersten Verfahren, ob Studiengebühren gegen das Rückwirkungsverbot sowie gegen das Recht auf freie Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) verstoßen. Hier vertrat das Gericht die Auffassung, dass Studierende zu Beginn ihres Studiums bereits von einer Einführung ausgehen mussten, da diese zuvor langfristig öffentlich diskutiert worden sei. Auch eine Unvereinbarkeit mit dem Recht auf freie Berufswahl sei nicht gegeben. Allerdings ließ das Gericht jedoch Revision zu. Das Oberverwaltungsgericht habe diese Fragen nicht abschließend geklärt. Zur angenommenen Nichtvereinbarkeit der Studiengebühren mit dem UN-Sozialpakt wurde mit Verweis auf die Entscheidung des OVG nicht weiter eingegangen.
Der AStA möchte die Möglichkeit der Berufung in Anspruch nehmen. Das OVG muss sich daher nun ein weiteres Mal mit der Thematik befassen.

Bei der zweiten Klage ging es um eine Studierende, die ihre pflegebedürftige Schwiegermutter betreut und dies als Tatbestand für eine Studiengebührenbefreiung oder -ermäßigung genauso berücksichtigt sehen wollte, wie es die Fachhochschulsatzung bei der Pflege von Kindern tut. Das, so befand das Gericht, sei jedoch in erster Linie eine politische Frage. Der Gesetzgeber hatte die Möglichkeit zur Befreiung von Eltern explizit aufgeführt, jedoch keine Aussagen über Studierende, die Angehörige pflegen, getroffen und auch keine offene Klausel eingefügt, die eine Ausweitung auf andere Gruppen erlaube. Man könne sich auch nicht auf höheres Recht berufen, da man diese Tatbestände nicht analog betrachten könne. Die Klage wurde daher ebenfalls abgewiesen.

Das Bildungsministerium hatte allerdings vor wenigen Monaten verlauten lassen, dass der Umgang mit den Befreiungen und Ermäßigungen flexibler gehandhabt werden könnte, als es die Gesetzesformulierungen nahe legen. Nun befinden sich die Hochschulen über diese Frage im Streit mit der Landesregierung, da die Hochschulen nicht Regelungen treffen wollen, die unter Umständen nicht rechtssicher seien weil das Gesetz hier keine klaren Aussagen treffe.

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