FH-AStA legt Berufung gegen das Studiengebührenurteil vom 19.10. ein
Der Allgemeine Studierendenausschuss der Fachhochschule Münster hat in diesen Tagen Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 19.10. eingelegt. Hier wurde über die Klage einer Studierenden, die stellvertretend für den FH-AStA geklagt hatte, verhandelt. Inhalt der Klage war die Einführung von Studiengebühren an der FH Münster. Während dieser Verhandlung wurde insbesondere auf den Punkt der (Nicht)zulässigkeit einer Rückwirkung bei der Erhebung der Studiengebühren eingegangen. Nun wird dieser Punkt demnächst vor dem Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt. Für den amtierenden FH-AStA geht der Kampf gegen die Studiengebühren weiter. Wir werden für unsere Studierenden alle juristischen Mittel in Erwägung ziehen. Weitere Hintergrundinformationen findet ihr hier: FH-AStA-Artikel vom 19.10.2007







Von farhad, 14. November 2007 @ 19:17
Studiengebühren müssen abgeschafft werden. Insbesondere die Situation von Ausländern und alten Studenten hat sich verschlechtert.
http://demokratiebund.wordpress.com
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Von herr seifert, 14. November 2007 @ 19:20
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,517175,00.html
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