Wahl des FH-Hochschulrates verschoben
Die Liste der KandidatInnen für den neuen Hochschulrat wurde vom Ministerium abgelehnt: Ein Kandidat ist zugleich Mitglied des Ministeriums, was zu einem Interessenkonflikt führen könne. Nun wird ein Ersatzkandidat gesucht. Die neue Kandidatenliste wird dann auf der nächsten Senatssitzung im Januar abgestimmt.
Grund für die Einrichtung eines Hochschulrates ist das neue NRW-Hochschulgesetz, das sog. “Hochschulfreiheitsgesetz”. Bisher gab es keine Hochschulräte in NRW. Die Entscheidungen der Hochschulen wurden bislang vom demokratisch gewählten Senat, dem vom Senat gewählten Rektorat und vom Ministerium getroffen. Nun erfolgt aufgrund des schwarz-gelben Gesetzes eine weitgehende Abkoppelung vom Land bei gleichzeitiger Umstrukturierung der Hochschulen. Diese werden zukünftig weniger demokratisch strukturiert sein, der Senat wird weniger zu melden haben als bisher. Dafür werden die neuen Hochschulräte, die an den aus der Privatwirtschaft bekannten Aufsichtsräten angelehnt sind, eingerichtet.
An der FH Münster soll der Hochschulrat 8 Mitglieder haben, davon 6 Externe und 2 Mitglieder der Hochschule.
Siehe dazu auch: Pressemitteilung der FH, Westfälische Nachrichten, Münstersche Zeitung







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