AStA klagt gegen Stiftung der FH Münster
Im Juli 2007 hat die Fachhochschule Münster die Stiftung „Qualität in Studium und Lehre“ gegründet, in die seitdem pro Semester rund 20 Prozent der Studiengebühren fließen. Aus den Erträgen der Stiftung werden Stipendien zur Finanzierung der Studiengebühren vergeben, was im Sommersemester 2008 erstmalig geschah.
Vergeben werden diese Stipendien nach Leistungs- sowie nach sozialen Kriterien. „Bei der erstmaligen Vergabe der Stipendien bestand der überwiegende Teil allerdings aus Leistungsstipendien“, so der AStA-Vorsitzende Altan Ari. „Es gab sogar zwei Bewerbungsrunden, da die FH zunächst nicht genügend BewerberInnen für die Stipendien hatte“.
Jetzt hat der Hochschulpolitik-Referent des AStA, Sven Henrik Arnsberg, Klage gegen die Stiftung eingereicht. Dazu Arnsberg: „Laut Gesetz sollen die Studiengebühren zeitnah zur Verbesserung von Lehre und Studienbedingungen verwendet werden. Das Geld das für den Aufbau des Stiftungskapitals verwendet wird ist aber de facto für die Studierenden verloren, da die Stipendien nur aus den Stiftungserträgen vergeben werden.“
15 Prozent des Stiftungskapitals können zwar im Sinne der Stiftung verwendet werden, müssen aber wieder zurückgezahlt werden.







Von Vorsitz, 23. August 2008 @ 18:39
Die Westfälischen Nachrichten haben in ihrer heutigen Ausgabe über die Klage gegen die Stiftung berichtet:
http://www.westfaelische-nachrichten.de/lokales/muenster/nachrichten/639666_Kein_Geld_fuer_die_Stiftung.html
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