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Stellungnahme der AStA-Vorsitzenden

Zur Rolle des AStAs bei der Urabstimmung zum NRW-Semesterticket
und zur Kritik, die in diesem Zusammenhang am AStA der FH-Münster geübt wurde

Seitens der Studierendenschaft sind bezüglich der Urabstimmung zum NRW-Semesterticket (NRW-SeTi), die vom 20. bis 24 April an der Fachhochschule Münster stattgefunden hat, Fragen aufgeworfen und zum Teil scharfe Kritik an den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der FH-Münster gerichtet worden. Diese Kritik ist bei uns angekommen und wird ernst genommen. Ich möchte mit dieser Stellungnahme Klarheit in die Diskussion bringen und die verschiedenen Gegebenheiten und Verantwortlichkeiten klären.

Zunächst möchte ich klarstellen, dass – entgegen der vielfach vertretenen Meinung – der AStA weder für die Urabstimmung, noch für die Einführung des NRW-SeTis verantwortlich ist.

Für jedwede Entscheidung bezüglich des NRW-SeTis ist und bleibt das Studierendenparlament (StuPa) der Fachhochschule Münster zuständig. Das StuPa ist laut NRW-Hochschulgesetz das von der Studierendenschaft direkt gewählte, entscheidungsbefugte Gremium. Der AStA ist dafür zuständig, die Beschlüsse des Studierendenparlamentes auszuführen.
Im Rahmen dieser Urabstimmung war der AStA vom StuPa lediglich mit der neutralen Bewerbung betraut, die eine hohe Wahlbeteiligung sichern sollte.
Darüber hinaus hat sich der AStA bereits im Vorfeld mit den Verkehrsbetrieben, dem Präsidium, Justitiariat und der Verwaltung der Fachhochschule, sowie mit anderen ASten auseinandergesetzt, inwieweit eine mögliche und auch möglichst günstige Einführung des NRW-SeTis zeitnah realisiert werden kann.

Zur Durchführung der Urabstimmung hat das StuPa gemäß der Urabstimmungsordnung einen Urabstimmungsausschuss eingesetzt. Dieser besteht aus fünf Studierenden unterschiedlicher Fachbereiche der FH Münster, wobei der Urabstimmungsausschussleiter gleichzeitig ein Referat im AStA inne hat. Alleinig dieser Urabstimmungsausschuss ist für die Durchführung der Wahl, einschließlich der Auszählung, zuständig.

Am Freitag, den 24. April wurden nach Ende der Wahl die Stimmzettel von WahlhelferInnen ausgezählt. Hierbei, so berichtete mir der Leiter des Urabstimmungsausschusses, bildeten die WahlhelferInnen Zweiergruppen, zählten die Ja- und Nein-Stimmen, tauschten die Stimmzettel innerhalb der Gruppe und gaben am Ende einmalig das Ergebnis an den Wahlausschussleiter weiter. Daraufhin gab dieser das Ergebnis bekannt, dass das im Hochschulgesetz des Landes NRW festgesetzte und in die Urabstimmungsordnung übernommene Quorum von 30 % erreicht worden ist: 30,03% aller eingeschriebenen Studierenden der FH Münster hatten laut dieser Auszählung für das NRW-SeTi gestimmt.

Über das darauf folgende Wochenende lagerten Stimmzettel und Listen in einem abgeschlossenem Raum in der Hittorfstrasse 17, den den Räumlichkeiten des AStA.
Am Montag befasste sich das AStA-Plenum mit dem Ergebnis. Von zwei Studierenden der FH Münster wurde Einspruch gegen das Ergebnis erhoben, da nur drei Stimmen den Ausschlag zum Erfüllen des Quorums geben hatten und die Studierenden das Wahlergebnis als nicht ausreichend gesichert sahen.

Der Wahlausschussleiter ordnete daraufhin eine Neuauszählung an und beauftragte anwesende AStA-ReferentInnen als WahlhelferInnen, mit der Nachzählung, da auch das Ergebnis dieser zweiten Auszählung dem StuPa in der am gleichen Abend stattfindenden Sitzung mitgeteilt werden musste.

Die Neuauszählung ergab, dass das Quorum mit 29,86% nicht erreicht wurde. Die bis zu vierfache Überprüfung bei der Neuauszählung führte letztendlich zu diesem Ergebnis.

Am gleichen Abend wurde in der StuPa-Sitzung sowohl das am Freitag bekannt gegebene Ergebnis, als auch das Ergebnis der Nachzählung sowie der gesamte Ablauf von Wahl und Auszählung vom Wahlleiter vorgetragen.

Das Studierendenparlament erklärte daraufhin das Ergebnis der Nachzählung, also 29,86%, für richtig und es beschloss, das NRW-Semesterticket nicht einzuführen.
Bereits in der vorherigen Sitzung des StuPas am 03.03.2009 war festgelegt worden, dass bei Nichterreichen des Quorums das NRW-Semesterticket nicht eingeführt wird.

Nach Bekanntgabe dieses Beschlusses wurde starke Kritik und Misstrauen seitens der Studierendenschaft geäußert.

Als Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses habe ich mich mit den Kritikpunkten auseinandergesetzt. Zur nächsten Studierendenparlamentssitzung werde ich den Antrag einbringen, dass in Zukunft die Position einer Urabstimmungs- oder Wahlleiterin bzw. eines Urabstimmungs- oder Wahlleiters nicht mehr durch eine AStA-ReferentIn oder einen AStA-Referenten besetzt werden darf.
Zudem werde ich fordern, dass sich das Studierendenparlament mit der Kritik an Urabstimmungs- und Auszählungsablauf befasst und die Vorgänge prüft.

Ich möchte darauf hinweisen, dass Studierende der FH Münster zudem die Möglichkeit haben, innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch gegen dieses zu erheben. Der Einspruch ist zu richten an das Studierendenparlament, zu Händen des Urabstimmungsleiters, Hittorfstrasse 17, 48149 Münster.

Ich hoffe, dass meine Stellungnahme die Zusammenhänge klärt. Bei weiteren Fragen, stehe ich unter vorsitz@astafh.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Rabea Köjer
Vorsitzende des AStAs der FH Münster

7 Kommentare

  • Von Klaus, 1. Mai 2009 @ 14:28

    Das Studierendenparlament erklärte daraufhin das Ergebnis der Nachzählung, also 29,86%, für richtig und es beschloss, das NRW-Semesterticket nicht einzuführen.
    Bereits in der vorherigen Sitzung des StuPas am 03.03.2009 war festgelegt worden, dass bei Nichterreichen des Quorums das NRW-Semesterticket nicht eingeführt wird.

    Es kann also davon ausgegangen werden, dass das Thema NRW-Ticket im StuPa nicht mehr diskutiert wird ?

    Schade das hier nicht auf das Interesse der Mehrheit eingegangen wird.

    Hat es rechtliche Gründe warum man aufjedenfall das Quorum von 30% erreichen musste um das Ticket einzuführen?

    Lieben Gruß!

    [Antwort]

  • Von Sebi, 2. Mai 2009 @ 23:12

    “Schade das hier nicht auf das Interesse der Mehrheit eingegangen wird.”

    - Schade, daß hier nicht auf das Interesse der Minderheit eingegangen wird -

    Ich verstehe einfach nicht, wie einige davon ausgehen können, daß alle Studierenden zahlen sollen damit ihnen keine Heimfahrtskosten entstehen. Ich kann es auch deshalb nicht verstehen weil “nur” 38€ eine ganze Menge Geld sein kann. Besonders für Studierende die knapp an der Existenzgrenze leben ist das ein harter Schlag ins Gesicht. Viele kämpfen jetzt schon mit Studiengebühren, Krankenversicherung, und dem jetzigen Ticket und Beiträgen usw. und/oder verschulden sich dementsprechend. Andere z.B. “Ausländer” von “denen” ich auch einige kenne dürfen häufig nicht einmal unbegrenzt arbeiten. Nur mal am Rande: im Prospekt war von steigenden Kosten die Rede.

    Kurzum: “Schön, daß ich mal umsonst nach Köln komme und am Wochenende fast kostenlos nach Hause fahren kann. Dass das für Einige eventuell bedeutet, nicht studieren zu können spielt ja keine Rolle. Das sind ja bestimmt nicht so viele. Dies ist eine EINMALIGE Gelegenheit!! Schlagt zu und wenn die erforderliche Grenze doch nicht erreicht wurde, schreit so lange “Schiebung” bis ihr habt was ihr wollt.”

    Es geht hier doch nichtmehr um eine Aufklärung der Wahlabläufe. Die am lautesten rufen wollen doch nur das Ticket.

    Bekommen die die dagegen gestimmt haben einen tolles Studienpresent oder verlieren sie vielleicht ihre Existenz? Wieviele derer müsste es geben, damit die Meinung in % als ausreichend erachtet würde? Genausoviele wie diejenigen die wirklich ein Geschenk bekommen? Wer es noch nicht verstanden hat: Die 30% sind eine Schutzhürde und nicht umsonst aufgestellt. Wer sich ein bisschen auskennt weiß, daß diese Hürde vielerorts im Gesetz zu finden ist. Es wäre eine Schande diese Hürde einfach zu missachten.”

    Mal ganz ehrlich: Wieviele haben sich mal wirklich Gedanken darum gemacht, wer diesen Luxus bezahlen soll und was es für Einzelne bedeutet?

    Das würde mich wirklich interessieren. Und noch vielmehr, wen es nicht interessiert.

    [Antwort]

  • Von Klaus, 3. Mai 2009 @ 02:43

    “Das würde mich wirklich interessieren. Und noch vielmehr, wen es nicht interessiert.”

    Wenn der Anteil derer die sich dafür interessieren groß genug wäre ständen wir vor keiner Disskusion. Leider ist die Wahlbeteiligung deprimiernd gering.

    Sei in deinem Fall doch froh, dass das StuPa alle nicht Wähler weiterhin als “Blocker” akzeptiert – und wie passiert keine einfache Mehrheit “gewinnen” lässt.

    60% aller Studierenden scheinen sich nichtmal um ihre finanzieller Abgaben zu interessieren – sonst wären diese sicher wählen gegangen ;)

    Und leider ja – kann man in einem demokratischem System nicht auf die Bedürfnise der Minderheit eingehen. So “assozial” das klingt.
    Für Studenten deren Existenz gefährdet ist gibt es doch immer noch die Möglichkeit der Befreiung vom Sudententicket?

    Abwarten was jetzt noch passiert! (Wenn denn noch was passiert)
    Meine Fragen im 1. Beitrag wurden schließlich noch nicht beantwortet.

    Gruß!

    [Antwort]

  • Von Sebi, 3. Mai 2009 @ 11:24

    “Und leider ja – kann man in einem demokratischem System nicht auf die Bedürfnise der Minderheit eingehen. So “assozial” das klingt.”

    Prinzipiell ist das nicht “assozial”. Ich weise darauf hin, daß das Missachten der Schutzgrenze (-oha also werden in der Demokratie doch Minderheiten berücksichtigt??-) nichts mehr mit demokratischer Mehrheit und auch nichts mehr mit Demokratie zu tun hat. Die Grenze sollte “peinlich” genau geachtet werden. Alles andere wäre “asozial” im eigentlichen und übertragenen Sinne.

    Und das ist genau das was hier an einigen Stellen gefordert wird. “Keine 30%? Naja ein bisschen weniger tuts doch auch. Es sind ja trotzdem mehr als die 10% die dagegen waren.”
    Und nicht nur das. Da fordern doch welche die Langzeitstudenten und Studierende aus Steuergünden (wenn es die wirklich gibt) herauszurechnen (mal abgesehen von der Unmöglichkeit dieses Vorhabens). Müssten die das Ticket nicht bezahlen? Eben doch. Und das gleiche Recht zu studieren haben sie auch. Also auch das gleiche Recht zu wählen. Aber so könnte man doch schon die 30% erreicht haben? Mich beschleicht das Gefühl, dass irgendwann fast jedes Mittel recht wird. Und genau deshalb sollte so genau auf die 30% geachtet werden.

    Bleibt nurnoch zu sagen: “Wir fordern weiter – unser gutes Recht – die Entscheidung wird ja an anderer Stelle getroffen.”

    Zumindest ist schonmal klar “wen es nicht interessiert”.

    Also nochmal es bleibt nicht bei 38 EUR. Und eine Befreiung vom Semesterticket gab es vorher nicht und wird es bestimmt auch nicht geben. Es wird schlichtweg egal sein, wer dabei auf der Strecke bleibt. Und erfahren werden wir es auch nicht – dann ist doch alles peletti.

    [Antwort]

  • Von Moon, 3. Mai 2009 @ 16:39

    Sebi,vielen Dank für Deinen Kommentar, hatte schon fast gedacht, kaum ein Mensch dächte so…

    [Antwort]

  • Von Allgemeiner Studierendenausschuss, 4. Mai 2009 @ 14:50

    Hallo Klaus,

    um kurz auf Deine Fragen zu antworten:

    Das Quorum von 30% ist ein Wert der in der Wahlordnung und im Hochschulgesetz verankert ist. Wenn das Quorum erreicht wird, ist das Ergebnis der Wahl für das StuPa bindend.
    Oder umgekehrt aus dem Nichterreichen des Quorums ergibt sich für das StuPa keine Verpflichtung.

    Die FH Münster hat angekündigt als Rechtsaufsicht einzuschreiten, im Falle, dass das Ticket ohne Erreichen des Quorums eingeführt wird.

    Die Frage ob sich das StuPa in Zukunft nicht mehr mit der Problematik um das NRW- Ticket beschäftigt, können wir Dir leider nicht beantworten. Wir können keine Entscheidungen für das StuPa treffen.

    Auch eine Befreiung vom Semesterticket ist nur in Ausnahmefällen, wie Urlaubssemstern oder Exmatrikulation innerhalb von vier Wochen nach Semesterbeginn, möglich. Eine Befreiung aus finanziellen Gründen gibt es nicht und ist auch nicht vorgesehen.

    Viele Grüße
    André und Sarah

    [Antwort]

  • Von Andre, 12. Mai 2009 @ 15:09

    Die 30% wurden nicht erreicht… aus die Maus!

    Da können der Herr Neumann & Friends ruhig Widerspruch einlegen. Wenn diese Leute stattdessen die Zeit dafür nutzen würden ihre Haushaltskasse aufzubesser, müssten sie nicht ihren PERSÖNLICHEN Vorteil kollektiv zahlen lassen.

    Gruß Andre <- Teilzeitstudent mit 0 Verwendung für das Semesterticket

    [Antwort]

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