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Was man über die Stiftung wissen sollte!

Anzahl der Stipendien wird halbiert – Stiftung „Qualität in Studium und Lehre”

Im Sommersemester 2007 wurden an der FH Münster erstmalig Studiengebühren erhoben. Diese sollen bekanntermaßen die Bedingungen in Lehre und Studium verbessern.

Die FH Münster hat das zum Anlass genommen und eine Stiftung eingerichtet in die bisher insgesamt 2 Millionen Euro Studiengebühren geflossen sind. Dies wurde erst möglich durch die Überarbeitung des Gesetzes zur „Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen” (HFGG). Darin wird Hochschulen die Möglichkeit zugesprochen eine Stiftung zu gründen, deren Grundstock aus Studiengebühren gespeist wird. Laut Gesetz (HFGG) sollen diese Einnahmen „zweckgebunden für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen an der Hochschule verausgabt” werden.

Die Zinserträge aus dem Grundstock, der sich bisher auf 2.250.000 Euro beläuft, werden seit 2008 in Form von so genannten Stipendien ausgezahlt. Am Rande soll angemerkt werden, dass es voraussichtlich mehr als ein Jahrzehnt dauern wird, bis durch die Zinsen eine Ausschüttung in eben dieser Höhe erfolgt wäre. Zudem bleibt zu bemerken, dass es sich nicht um ein klassisches Stipendium handelt, welches die Lebenshaltungskosten decken kann, sondern schlichtweg um Gelder zur Finanzierung der Studiengebühren*1. Dieses Verfahren lässt sich kurzum, ohne Berücksichtigung der hohen Verwaltungskosten, in folgender Formel zusammenfassen: „Studiengebühren für Stipendien für Studiengebühren”*².

Unabhängig davon fällt es schwer zu erkennen, dass die Vorgaben des Gesetzes überhaupt eingehalten werden. Wieso findet durch die Vergabe von Stipendien eine Verbesserung der Lehre und des Studiums statt, sofern damit nicht die öffentliche Präsentation der Fachhochschule gemeint ist? Prinzipiell werden auf Kosten aller Studierenden flächendeckend die Studierenden bevorzugt und entlastet, die bereits sehr gute Leistungen im Studium vollbringen. Was dies an der Qualität der Lehre und des Studiums verbessert bleibt offen.

Zur „sozialen” Stiftung

Um der Stiftung den Anstrich einer „sozialen Institution” zu geben, wurden die Schwerpunktstipendien geschaffen. Diese werden für wechselnde Schwerpunkte (z.B. „Nicht-EU-Ausländer”, „Gender-Förderung”) vergeben.

Das Verhältnis zwischen den Leistungsstipendien und Schwerpunktstipendien soll 60% zu 40% sein. Wer aber genau hinsieht stellt fest, dass die Vergabe von Leistungsstipendien mit einem Anspruch auf drei Semester Förderung denen der Schwerpunktstipendien mit einer Förderungsdauer von „nur” zwei Semestern entgegensteht. So bleibt zwar die Anzahl der Stipendien in dem genannten Verhältnis, der tatsächlich vergebene Gesamtbetrag differiert aber stark zu Gunsten der Leistungstipendiaten oder eben zum Nachteil des „Sozialen”.

In diesem Zusammenhang sollte auch darüber nachgedacht werden, was es bedeutet den Schwerpunkt regelmäßig wechseln zu lassen. Oberflächlich mag man den Eindruck gewinnen, es werden so möglichst viele „sozial”-förderungswürdige Zielgruppen bedacht.

Tatsächlich werden aber nur einzelne Zielgruppen punktuell gefördert und somit andere systematisch ausgegrenzt. Eine Nachhaltigkeit kann so nicht gewährleistet werden.

Bei einem genehmigten Stipendium besteht nicht einmal potentiell die Möglichkeit durch Fortsetzen der erbrachten guten Leistungen dauerhaft die Studiengebühren mit einem solchen Stipendium finanzieren zu können, da der bisherige Schwerpunkt plötzlich nicht mehr gefördert wird.

Zur Vergabepraxis

Die Anzahl der Leistungsstipendien wird auf die Fachbereiche im Verhältnis zu den jeweiligen Studierendenzahlen verteilt. Dies garantiert zumindest, dass nicht gezielt Fachbereiche durch Stipendien bedacht werden und beugt dem Problem vor, dass die Stipendienvergabe anhand eines Leistungsvergleiches zwischen den einzelnen Fachbereichen in Bezug auf Noten und Leistungsnachweise schlichtweg nicht möglich ist.

Dadurch entsteht aber das große Problem, dass nicht mehr nachvollzogen werden kann, welche Maßstäbe die Fachbereiche bei der Auswahl der Stipendiaten anlegen. Steht die Leistung der Studierenden im Vordergrund oder gibt das „außerfachliche Engagement”, welches ebenfalls gefordert wird, den Ausschlag?

Anstatt die Stiftung zu nutzen um ein Instrument zu schaffen, das nachhaltig Ungleichheiten ausgleichen kann und Studium und Lehre zumindest in Hinsicht auf kulturelle Vielfalt und Chancengleichheit verbessert, verkommt das Modell zu einer nicht nachvollziehbaren Unterstützung Einzelner, in dem nicht einmal die Chancengleichheit unter den Bewerbern und Bewerberinnen sichergestellt ist.

Zur Reduzierung und Finanzierung der Stipendien

Was es genau bedeutet, wenn eine Stiftung erklärt, sie vergebe bis zu 100 Stipendien pro Jahr (vgl. *³), wurde bei der diesjährigen, zweiten Vergaberunde deutlich. Wer bisher der Meinung war, dass jedes Jahr ca. 100 Stipendien neu vergeben werden, der muss sich eines Besseren belehren lassen.

Dieses Jahr werden lediglich 50 Stipendien neu vergeben.

Liest man dazu die Mitteilung auf der Internetseite der Fachhochschule Münster*4 findet sich für die kurzfristige Reduzierung der Vergaben auf genau die Hälfte folgende Erklärung: „Eine Reihe von förderungswürdigen Anträgen konnte aufgrund des zu geringen Stiftungskapitals nicht berücksichtigt werden.”

Man sollte doch annehmen, dass die langfristige Finanzplanung der Stiftung auf Basis des bisherigen Stiftungsvermögens kalkuliert worden ist. Durch die Reduzierung der in Aussicht gestellten Zahl um genau die Hälfte, sollte die Frage gestellt werden, ob nicht eher eine grobe Fehlkalkulation als ein zu geringes Stiftungsvermögen die Ursache ist. Es ist fraglich, ob durch die bisherige Finanzierungsstrategie nicht weiterhin Nachteile für die Studierenden entstehen werden.

Es sieht so aus, als ob es sich entweder um eine kapitale Fehlkalkulation handelt oder schlimmer noch, um den Versuch, eine Begründung zu finden, weitere, nicht verwendete Mittel aus Studiengebühren unterzubringen.

Denn wie der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft formuliert: „Eine Studienbeitragsstiftung ist eine langfristig planbare Finanzquelle.”*5

Appell

In Vertretung der Studierendenschaft erwarten wir, dass die Vorgaben des Gesetzes seitens der Fachhochschule eingehalten werden. Darum muss das Modell Stiftung von Grund auf neu überdacht werden.

Gleichzeitig fordern wir alle Beteiligten auf, sich mit den angesprochenen Problemen zu befassen und eine langfristig planbare, überprüfbare und finanziell gesicherte Förderung zu schaffen, die über den Charakter einer kurzzeitigen Einzelunterstützung hinausgeht.

Die Stiftung sollte genau Denjenigen Förderung zu Teil werden lassen, die aufgrund der Einführung der Studiengebühren benachteiligt werden.

von André Wesserling und Sarah Klocke

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*1 siehe: https://www.fh-muenster.de/studium/studierende/hochschulstiftung.php Stand 27.04.2009

*² Thorsten Stegemann, http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26422/1.html


*³ siehe: https://www.fh-muenster.de/studium/downloads/finanzierung/stipendien_vergaberichtlinien_122008.pdf

*4 siehe: https://www.fh-muenster.de/studium/studierende/stipendien_zahlen.php

*5 siehe: http://www.stifterverband.org/stiftungen_und_stifter/hochschulstiftungen/studienbeitragsstiftungen/vorteile/index.html

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