Sozialdarlehen
Der AStA hat die Möglichkeit Sozialdarlehen für besondere Not- und Härtefälle zu vergeben. Die Darlehenshöchstsumme ist auf 400 Euro begrenzt und soll dazu dienen, Notsituationen überbrücken zu können. Die Sozialdarlehen des AStA sind zinslos, setzen aber immer die Beratung unserer Sozialberaterin voraus. Für nähere Informationen lest bitte unsere Sozialdarlehensordnung oder wendet euch direkt an unsere Sozialberatung in Münster oder Steinfurt.
Gleichzeitig hat das Referat für Sozialpolitik die Möglichkeit, Empfehlungen für Notfallstipendien der Stiftung „Qualität in Studium und Lehre“ auszusprechen. Diese Stipendien werden ausdrücklich zweckgebunden für die Bezahlung der Studiengebühren vergeben und richten sich ebenfalls an der Sozialdarlehensordnung aus. Auch hier ist die Beratung durch unsere Sozialberaterin Voraussetzung.
Links:
– [Sozialdarlehensordnung in der Fassung vom 27.04.2009]
- [Stiftung "Qualität in Studium und Lehre" der Fachhochschule Münster]






