Studienfinanzierung
Studieren kostet Geld. Studienbeiträge, Miete, Studiengebühren sowie die Kosten für Lebensmittel, Kleidung und Bücher summieren sich zu einem Betrag von durchschnittlich 870€ im Monat.
Die Möglichkeiten ein Studium zu finanzieren reichen von dem Unterhalt der Eltern über BAföG bis hin zu verschiedenen Stipendien und auch Studienkrediten bei Banken. Für BaföG-Empfänger ist das NRW.BANK-Darlehen, das sich lediglich auf Studiengebühren bezieht, durchaus interessant, da in dem Fall auch ein Teilerlass bzw. Vollerlass des Darlehens möglich sind.
Zusätzlich zu diesen Finanzierungsquellen gehen viele Studierende neben dem Studium jobben.
Inhalt
- FH interene Stiftung „Qualität in Studium und Lehre“
Unterhalt der Eltern
Grundsätzlich sind eure Eltern euch gegenüber ein Leben lang unterhaltspflichtig. Jedoch sollen Volljährige ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Während des Studiums besteht diese Erwerbspflicht nicht. Studierende bis zum 27 Lebensjahr, können Unterhalt von ihren Eltern verlangen. Sind diese jedoch nicht in der Lage, kann ein BaföG-Antrag gestellt werden (näheres dazu weiter unten).
Mit dem Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern eng verknüpft ist das Kindergeld. Kindergeld bekommen Eltern, bis zur Volljährigkeit des Kindes. Eltern, deren Kinder sich in einer Ausbildung befinden, bekommen darüber hinaus nach folgenden Staffelungen nach Geburtsjahren Kindergeld:
bis 1981: Kindergeld bis 27
ab 1982: Kindergeld bis 26
ab 1983: Kindergeld bis 25
2009 wurde das Kindergeld erhöht: Für die ersten beiden Kinder 164€, für das dritte Kind 170€, für alle weiteren 195€.
Zahlen die Eltern keinen Unterhalt oder ist der Betrag geringer als die Höhe des Kindergeldes, kann das Geld direkt an StudentInnen ausgezahlt werden.
Prinzipiell sind Eltern auch unterhaltspflichtig, wenn die Ausbildung in zwei Schritten absolviert wird. Wichtig ist dabei, dass erster und zweiter Ausbildungsabschnitt zeitlich nahe beieinander liegen und inhaltlich Bezug aufeinander nehmen, so dass von einem aufbauenden Charakter gesprochen werden kann. Zum Beispiel eine Berufsausbildung als Bankkaufmann mit anschließendem BWL- Studium.
BAföG
Sind die Eltern nicht in der Lage für den Unterhalt des Studierenden aufzukommen, greift das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), in dem die staatliche Unterstützung für Studierende geregelt ist. Im Sprachgebrauch wird die Abkürzung als Synonym für die finanzielle Unterstützung verwendet.
Das BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als Kredit gewährt, der nach Beendigung des Studiums zurückgezahlt werden muss. Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer.
BAföG erhält nur, wer im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.Ist bei Studienbeginn das 30. Lebensjahr bereits vollendet, besteht kein Anspruch mehr. Unter bestimmten Bedingungen kann ein Studium auch nach Vollendung des 30. Lebensjahres gefördert werden.
Um BAföG zu erhalten, muss das Einkommen der unterhaltspflichtigen Personen, den Eltern oder Ehepartnern, innerhalb einer bestimmten Grenze liegen. Diese Einkommensgrenze ist individuell und wird im Einzelfall geprüft. Um einen ersten Anhaltspunkt zu bekommen, kann der BAföG-Rechner in Internet genutzt werden.
Der Antrag
Der Antrag auf Unterstützung ist schriftlich in den dafür vorgesehenen Formblättern (erhältlich in der Sozialberatung des AStA oder im Internet unter [www.bafoeg.bmbf.de] bei dem BAföG-Amt abzugeben:
Studentenwerk Münster
Amt für Ausbildungsförderung
Postfach 7629
48041 Münster
Wenn der Antrag persönlich abgegeben wird, besteht direkt die Möglichkeit noch Fragen zu stellen und die Sachbearbeiter können die Unterlagen direkt auf Vollständigkeit prüfen.
Das BAföG wird in der Regel für ein Jahr bewilligt.
Also nicht vergessen rechtzeitig, zwei Monat vor Ende des Bewilligungszeitraumes einen neuen Antrag zu stellen!
! Wichtig, Ihr müsst den BAföG-Antrag rechtzeitig einreichen, da nur für den Monat, in dem der Antrag eingeht auch rückwirkend BAföG erhaltet.
Eigenes Vermögen
Grundsätzlich soll das eigene Vermögen zur Finanzierung des Studiums verwendet werden. Übersteigt das eigene Vermögen den Freibetrag (für eine Person ohne Kind liegt der bei 5.200 Euro), wird dies vom BAföG abgezogen.
Als Vermögen kann nur das des jeweiligen Studierenden angerechnet werden, nicht das des Ehegatten oder der Eltern. Vermögen, das vor der Ausbildung ohne vergleichbare Gegenleistung auf andere Personen übertragen wurde, schützt nicht vor einer Anrechnung. Es würde, sofern es dem BAföG-Amt bekannt wird, auf das Vermögen angerechnet und von der Höhe des BAföGs abgezogen.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung des vorhandenen Vermögens (ausgenommen Haushaltsgegenstände und PKWs bis zu einem Wert von 7.500€) ist der Tag der Antragsstellung. Wichtig ist, dass nicht noch Vermögen existiert, von dem die Antragssteller nichts wissen, wie z.B. ein Sparbuch, von der Oma auf den jeweiligen Namen angelegt.
Es ist auch nicht ratsam, Vermögen zu verschweigen, da dies bei einem Datenabgleich auffallen kann.
Wer nicht bei den Eltern wohnt, hat die Möglichkeit zusätzlich zum BAföG einen Mietzuschlag zu erhalten.
Jobben
Zusätzlich zu den genannten Finanzierungsmöglichkeiten ist der Nebenjob für Studierende eine wichtige Finanzierungsquelle. Viele wichtige Details zum Jobben, z.B. Lohnsteuer, Krankenversicherung, enthält der Reader „Studium. BAföG. Job.“ der im AStA und den AStA Shops aus liegt.
Auf der Suche nach einem Job hilft häufig ein Blick an das schwarze Brett oder auch in die Wochenzeitung „nadann“.
Stipendien
Stipendien gibt es von vielen verschiedenen Organisationen. Fast allen ist gemein, dass sie von den Geförderten in irgendeiner Form “gesellschaftliches Engagement” erwarten, sei es in einer Partei, in der Kirche oder in Vereinen und Initiativen. Grundsätzlich fördern die meisten der größeren Stiftungen analog zum BAföG. Darüber hinaus gibt es eine “ideelle” Förderung in Form von Büchergeld und Angeboten zur Teilnahme an besonderen Veranstaltungen bei denen eine regelmäßige Teilnahme gewünscht wird. Gegebenenfalls sind auch regelmäßige Berichte anzufertigen, in denen der eigene Studienfortgang kommentiert werden muss. Andernfalls oder bei unbegründeter Studienverzögerungen, kann die Förderung auch beendet werden.
Kredit
Banken bieten vermehrt Kredite für Studierende an.Hier sollten vor Vertragsabschluss die Bedingungen und Zinssätze genau nachvollzogen werden. Anders als beim BAföG muss ein Kredit voll zurückgezahlt werden.
Einen Kredit, speziell zur Finanzierung der Studiengebühren, bietet die NRW.BANK an. Für BAföG-Bezieher interessant ist hier die Möglichkeit auf einen Teil- und sogar Totalerlass des Darlehens. Dies hängt von der sog. Kappungsgrenze ab, die individuell berechnet wird. Pauschal kann gesagt werden, dass bei einem monatlichem BAföG-Betrag von ca. 280€, einem Studium über 6 Semester und auch einer Vertragslaufzeit des Kredits von 6 Semestern (folglich ein Vertragsabschluss direkt zu Studienbeginn) die Kappungsgrenze überschritten wird und somit ein Vollerlass stattfindet. Dieses verschiebt sich jedoch bei späteren Vertragsabschlüssen. Genaue Informationen und auch einen Darlehensrechner gibt es auf folgender Seite:
[www.nrwbank.de/de/bildungsfinanzierungsportal/studienbeitragsdarlehen/In_fuenf_Schritten_zum_Darlehen/index.html]
FH interene Stiftung „Qualität in Studium und Lehre“
Seit dem Wintersemester08/09 können sich Studierende der FH Münster , bei der mit Studiengebühren finanzierten FH eigenen Stiftung „Qualität in Studium und Lehre“ um ein Stipendium bewerben. Die Stipendien decken die Studiengebühren für zwei Semester.
Zum einen werden Leistungsstipendien an Studierende mit besonders guten Leistungen und dem Nachweis über außerfachliches Engagement vergeben.
Die Schwerpunktstipendien werden zurzeit an Studierende aus dem Nicht- EU- Ausland vergeben.
Mehr Infos und die Ausschreibungen zu den Stipendien unter: [https://www.fh-muenster.de/studium/studierende/hochschulstiftung.php]
Sozialberatung
Die Sozialberatung des FH AStA bietet in Steinfurt und Münster eine kostenlose Beratung in Fragen zum Beispiel zu BAföG, Studienfinanzierung und Wohnen an. Dazu findet ihr mehr Informationen auf unserer [Seite zur Sozialberatung]






