Gremien unserer Hochschule
Hochschulen sind nach wie vor weitgehend demokratisch aufgebaut. Durch das Hochschulfreiheitsgesetz verlieren diese Strukturen zwar enorm an Gewicht, werden aber dennoch auch in Zukunft wichtige Einrichtungen bleiben. Die Strukturen funktionieren dabei etwa so: alle Mitglieder der Hochschule werden regelmäßig zu Wahlen aufgerufen, um die verschiedenen Entscheidungsgremien zu besetzen (Ausnahmen hiervon sind der Hochschulrat und das Präsidium, die nicht von den Mitgliedern der Hochschule gewählt werden). Jedes Hochschulmitglied hat hier aktives wie passives Wahlrecht. Dabei wird ein Gruppenwahlrecht angewendet. Hochschulen bestehen aus vier Mitgliedergruppen: Studierende, ProfessorInnen, MitarbeiterInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen. Diese vier Gruppen wählen jeweils ihre KandidatInnen für die Sitze, die jeder der Gruppen zustehen. Das geschieht auf zwei Ebenen: der Hochschulebene und der Fachbereichsebene.
Inhalt:
- Studentische Gremien auf der Hochschulebene:
- Das Studierendenparlament
– Der Allgemeine Studierendenausschuss
- Studentische Gremien auf der Fachbereichsebene
- Die Fachschaftsvollversammlung (FSVV)
– Der Fachschaftsrat / die Fachschaft
- Allgemeine Gremien auf der Hochschulebene
- Der Hochschulrat
– Das Präsidium
– Der Senat
– Die Kommissionen
– Die Gleichstellungskommission
- Allgemeine Gremien auf der Fachbereichsebene
- Der Fachbereichsrat
– Das Dekanat
Studentische Gremien auf der Hochschulebene:
Die Studierenden bilden mit etwa 8500 Mitgliedern die mit Abstand größte Gruppe der FH. Die Studierenden haben deshalb speziell für ihre Belange und ihre Selbstverwaltung auf der Hochschulebene eigene Organe.
Das Studierendenparlament
Das Studierendenparlament ist das oberste, beschlussfassende Organ der Studierendenschaft und hat 17 Sitze. Es tagt in der Regel einmal im Monat. Zu seinen Aufgaben zählen:
›› Beschlüsse über Beitragsänderungen
›› Finanzordnungsänderungen
›› Genehmigung größerer Projekte des AStA und der Fachschaftsräte
›› die Wahl des AStA-Vorstandes und Bestätigung der ReferentInnen.
Jedes Jahr im November (Im Jahr 2009 vom 17. bis 19. November) findet die Neuwahl des Studierendenparlamentes (StuPa) statt. Alle Studierenden (mit Ausnahme von Gast- und ZweithörerInnen), die bis zu einem bestimmten Stichtag eingeschrieben sind, besitzen das aktive und passive Wahlrecht.
Der Allgemeine Studierendenausschuss
Der AStA wird jedes Jahr neu gewählt. Er vertritt die Studierendenschaft, führt Beschlüsse des Studierendenparlamentes aus und ist ihm gegenüber rechenschaftspflichtig. Er erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung der Studierendenschaft. Er besteht aus dem Vorsitz, dem stellvertretenden Vorsitz, dem Finanzreferat und verschiedenen Referaten. Die ReferentInnen nehmen im Rahmen der Zuständigkeit
ihre Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Die unabhängigen Referate vertreten Interessengruppen.
Mehr Infos unter:
- [Das politische Mandat des AStA]
– [Referate des AStA]
Studentische Gremien auf der Fachbereichsebene
Auch an den Fachbereichen bilden die Studierenden die größte Gruppe. Deshalb gibt es auch hier Selbstverwaltungsstrukturen. Innerhalb des Fachbereiches gibt es für Studierende zwei Organe:
Die Fachschaftsvollversammlung
Die Gesamtheit aller Studierenden eines Fachbereiches bildet die Fachschaft. Die Fachschaftsvollversammlung (FSVV) wird vom Fachschaftsrat einberufen und sollte mindestens einmal im Semester stattfinden. Der Fachschaftsrat leitet die Vollversammlung.
Auf Bestreben der Studierenden muss eine FSVV einberufen werden, wenn diese von einer bestimmten Zahl an Studierenden gefordert wird. In der Fachschafts- vollversammlung wird über Belange der Fachschaft beschlossen. Außerdem hat der amtierende Fachschaftsrat zum Ende seiner Amtszeit vor der FSVV Rechenschaft abzulegen und wird von dieser entlastet. Die FSVV wählt jedes Jahr im Januar einen neuen Fachschaftsrat. Die Fachschaft kann sich eine Satzung geben, über welche auf der FSVV abgestimmt wird.
Der Fachschaftsrat – die »Fachschaft«
Der Fachschaftsrat vertritt die Interessen der Studierendenschaft des jeweiligen Fachbereiches und verwaltet die ihm vom AStA zur Verfügung gestellten Finanzen. Er stellt die Schnittstelle zwischen den Studierenden eines Fachbereiches und dem AStA dar. Die Mitglieder des FSR vertreten die Interessen der Fachschaft gegenüber dem Fachbereich bzw. der Hochschule und nehmen Einfluss auf Entscheidungen zur Organisation des Fachbereiches. Außerdem gibt es ein breites Spektrum an Service-Leistungen bzw. Hilfestellungen, die je nach FSR variieren, z. B. Klausurausleihen, Sprechstunden für Studierende, Information über wichtige Termine, Veranstaltung von Partys und vieles mehr.
Informationen zu den Fachschaften erhaltet ihr hier:
- [Fachschaftsräte]
Allgemeine Gremien auf der Hochschulebene
Der Hochschulrat
Der Hochschulrat wählt und kontrolliert das Präsidium, ist also quasi eine Art Aufsichtsrat der Hochschule. Der Hochschulrat wird heftig kritisiert, weil er demokratisch kaum legitimiert ist. Er übernimmt Kompetenzen, die bis dato der Senat hatte – z. B. die Wahl des Präsidiums (früher Rektorat). Außerdem ist der Hochschulrat gegenüber der Hochschulöffentlichkeit nicht rechenschaftspflichtig.
Zur Auswahl der Mitglieder wird ein Auswahlgremium gebildet, welches eine Vorschlagsliste über die künftigen Mitglieder des Hochschulrates erarbeitet. Diese muss dann von Senat und Ministerium bestätigt werden. Der Hochschulrat wird daraufhin vom Ministerium bestellt. Kritisch zu sehen ist, dass die Hochschule nur einen geringen Einfluss auf die Besetzung der Hochschulräte hat.
An der FH Münster besteht der Hochschulrat aus acht Personen. Zwei davon sind Mitglieder der Fachhochschule.
Das Präsidium
Es besteht aus der/dem Präsidentin/en und den VizepräsidentInnen. Die Mitglieder des Präsidiums werden vom Hochschulrat gewählt und vom Senat bestätigt. Aufgabe des Präsidiums ist es, die Hochschule zu leiten. Das beinhaltet unter anderem die Wirtschafts- und Personalverwaltung, die Vorbereitung der Senatssitzungen, Entscheidungen über die Entwicklung des Studienangebotes sowie der Forschungsschwerpunkte und die Durchführung von Evaluationen.
Außerdem führt es die Beschlüsse von Hochschulrat und Senat aus und achtet darauf, dass die einzelnen Organe und Gremien bzw. deren FunktionsträgerInnen ihre Aufgaben wahrnehmen. Gegenüber den Fachbereichsleitungen hat es ein bedingtes Weisungsrecht.
Der/Die PräsidentIn vertritt die Hochschule nach außen. Das Präsidium ist gegenüber dem Hochschulrat und Senat auskunfts- und rechenschaftspflichtig.
Der Senat
Der Senat hat u. a. folgende Aufgaben: Bestätigung der Wahl des Präsidiums, Erlass und Änderung von Rahmenordnungen der Hochschule, Empfehlungen und Stellungnahmen bezüglich Forschung, Kunst, Lehre und Studium, die die Hochschule betreffen und die Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Präsidiums.
Durch Einführung des Hochschulrates wurde der Senat quasi entmachtet. Entscheidungs-Kompetenzen, die er ursprünglich hatte, sind an den Hochschulrat gefallen und er hat mehr beratende als entscheidende Funktion.
Die Kommissionen
Zur Beratung von Präsidium und Senat wählt der Senat zwei ständige Kommissionen, die für verschiedene Aufgabenbereiche zuständig sind. Durch die themenbezogene Beratung werden die Arbeitsprozesse für den Senat und das Präsidium erleichtert. Auch in den Kommissionen sind ProfessorInnen, MitarbeiterInnen und Studierende vertreten.
Die Gleichstellungskommission
Die Aufgabe dieser Kommission und damit der Gleichstellungsbeauftragten ist die Verbesserung der Arbeits und Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen der Gleichstellung von Frauen und Männern an der Fachhochschule Münster. Die Mitglieder der Gleichstellungskommission werden von den weiblichen Mitgliedern der Hochschule nach Gruppen getrennt gewählt.
Allgemeine Gremien auf der Fachbereichsebene
Der Fachbereichsrat
Der Fachbereichsrat ist das Organ eines Fachbereiches, welches über alle internen Angelegenheiten beschließt, die nicht in die Zuständigkeit des Dekanates fallen (beispielsweise Fachbereichsordnung und andere Ordnungen).
Außerdem wählt der Fachbereichsrat die Dekanin oder den Dekan und die ProdekanInnen.
Das Dekanat
Das Dekanat, bestehend aus DekanIn und einer/m oder mehreren StellvertreterInnen – den ProdekanInnen–, leitet den Fachbereich. Die Dekanin oder der Dekan vertritt den Fachbereich innerhalb der Hochschule.
In Dekanaten können auch Studierende tätig sein. Aktuell ist das allerdings mit einer studentischen Prodekanin nur am Fachbereich Architektur der Fall. Die Aufgaben des Dekanats sind ähnlich denen des Präsidiums – allerdings bezogen ausschließlich auf den einzelnen Fachbereich.






