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Gremien

Studierenden­parlament

Das Studierendenparlament (kurz: StuPa) ist das höchste beschlussfassende Organ der verfassten Studierendenschaft. Es wird von allen Studierenden der Fachhochschule gewählt und hat 17 Sitze.

Die Sitzungen des Studierendenparlaments finden in der Regel einmal im Monat statt (nicht in den Sommerferien) und sind öffentlich, so dass Interessierte die Möglichkeit haben diesen beizuwohnen.

Zu den Aufgaben des StuPas zählen:

  • Beschlüsse über Beitragsänderungen
  • Genehmigung größerer Projekte des AStA und der Fachschaftsräte
  • Wahl des AStA-Vorstandes und Bestätigung der Referent*innen
  • Kontrolle des AStA und der Finanzen.

Außerdem beschließt das Studierendenparlament über größere Projekte und allgemeine Angelegenheiten der Studierendenschaft, z.B. die Durchführung einer Urabstimmung oder die Änderung des Semesterticketvertrags.

Bei Bedarf kann das Studierendenparlament auch die Ordnungen der Studierendenschaft ändern, wie zum Beispiel die Urabstimmungsordnung, die Wahlordnung oder die Beitragsordnung.

Fachschaftsrat

Der Fachschaftsrat vertritt die Interessen der Studierenden des jeweiligen Fachbereiches und verwaltet die ihm vom StuPa zur Verfügung gestellten Finanzen. Er stellt die Schnittstelle zwischen den Studierenden eines Fachbereichs und dem AStA dar. Die gewählten Mitglieder des Fachschaftsrats vertreten die Interessen der Fachschaft gegenüber dem Fachbereich beziehungsweise der Hochschule und nehmen Einfluss auf Entscheidungen zur Organisation des Fachbereichs. Außerdem gibt es ein breites Spektrum an Serviceleistungen bzw. Hilfestellungen, die je nach Fachschaftsrat variieren, beispielsweise Klausurausleihen, Sprechstunden für Studierende, Informationen über wichtige Termine, Veranstaltung von Partys und vieles mehr.

Der Fachschaftsrat wird jedes Jahr im November von allen eingeschriebenen Studierenden des jeweiligen Fachbereichs für ein Jahr gewählt. Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder ergibt sich dabei aus der Anzahl der Studierenden am Fachbereich.

Fachschaftsvollversammlung (FSVV)

Die Gesamtheit aller Studierende eines Fachbereichs bildet die Fachschaft. Die Fachschaftsvollversammlung wird vom Fachschaftsrat (FSR) einberufen und sollte mindestens einmal im Semester stattfinden. Der Fachschaftsrat leitet die Vollversammlung.

Eine FSVV muss einberufen werden, wenn dieses von mindestens 10% der Studierenden der Fachschaft gefordert wird.

Vertretung für die Belange studentischer Hilfskräfte

Die Vertretung für die Belange studentischer Hilfskräfte ist die Interessensvertretung der studentischen Hilfskräfte. Sie besteht aus 2 Studierenden, wobei eine*r einen Studiengang aus Steinfurt und ein*e einen Studiengang aus Münster studiert.

Unter anderem ist sie mit folgenden Aufgaben betreut:

  • Anlaufstelle für studentische Hilfskräfte und ihre Beschwerden
  • Überprüfung der Einhaltung geltenden Rechts bei der Auswahl und Beschäftigung von studentischen Hilfskräften
  • Hinwirkung auf eine angemessene Gestaltung der Arbeitsbedingungen für studentische Hilfskräfte

Wenn die Vertretung für die Belange studentischer Hilfskräfte eine Maßnahme beanstandet, so hat diese Beanstandung aufschiebende Wirkung. Das heißt, dass die Maßnahme zunächst nicht durchgeführt werden kann, bis die Beanstandung (ggf. durch das Präsidium) bearbeitet wurde.

Hochschulrat

Der Hochschulrat wählt und kontrolliert das Präsidium, ist also quasi eine Art Aufsichtsrat der Hochschule. Der Hochschulrat wird heftig kritisiert, weil er demokratisch kaum legitimiert ist. Er übernimmt Kompetenzen, die früher der Senat hatte – zum Beispiel die Wahl des Präsidiums (früher Rektorat). Außerdem ist der Hochschulrat gegenüber der Hochschulöffentlichkeit nicht rechenschaftspflichtig.

Zur Auswahl der Mitglieder wird ein Auswahlgremium gebildet, welches eine Vorschlagsliste über die künftigen Mitglieder des Hochschulrates erarbeitet. Diese muss dann von Senat und Ministerium bestätigt werden. Der Hochschulrat wird daraufhin vom Ministerium bestellt. Kritisch zu sehen ist, dass die Hochschule nur einen geringen Einfluss auf die Besetzung der Hochschulräte hat. An der Fachhochschule Münster besteht der Hochschulrat aus acht Personen. Zwei davon sind Mitglieder der Fachhochschule.

 

Dekanat

Das Dekanat besteht aus einer Dekanin oder einem Dekan und einer oder mehreren Stellvertreter*innen. Die Stellvertreter*innen werden Prodekan*innen genannt. Das Dekanat leitet den Fachbereich. Der*Die Dekan*in vertritt den Fachbereich innerhalb der Hochschule. Studierende können in Dekanaten auch als Prodekan*innen arbeiten. Aktuell ist das am Fachbereich Architektur und Design der Fall. Die Aufgaben des Dekanats sind ähnlich denen des Präsidiums, allerdings ausschließlich auf den einzelnen Fachbereich bezogen. Auch an den Fachbereichen bilden die Studierende die größte Statusgruppe. Deshalb gibt es auch hier Selbstverwaltungsstrukturen. Innerhalb des Fachbereichs gibt es für Studierende zwei Organe.

Präsidium

Das Präsidium besteht aus einer*einem Präsident*in. Weiter umfasst es vier Vizepräsident*innen und eine*n Kanzler*in. Die Mitglieder des Präsidiums werden vom Hochschulrat gewählt und vom Senat bestätigt.

Aufgabe des Präsidiums ist es, die Hochschule zu leiten. Das beinhaltet unter anderem die Wirtschafts- und Personalverwaltung, die Vorbereitung der Senats-Sitzungen, Entscheidungen über die Entwicklung des Studienangebotes sowie der Forschungsschwerpunkte und die Durchführung von Evaluationen.

Außerdem führt es die Beschlüsse von Hochschulrat und Senat aus und achtet darauf, dass die einzelnen Organe und Gremien, beziehungsweise deren Funktionsträger*innen, ihre Aufgaben wahrnehmen. Gegenüber den Fachbereichsleitungen hat es ein bedingtes Weisungsrecht. Der*Die Präsident*in vertritt die Hochschule nach außen.

Das Präsidium ist gegenüber dem Hochschulrat und Senat auskunfts- und rechenschaftspflichtig.

Senat

Der Senat hat unter anderem folgende Aufgaben: Bestätigung der Wahl des Präsidiums, Erlass und Änderung von Rahmenordnungen der Hochschule, Empfehlungen und Stellungnahmen bezüglich Lehre, Forschung, Kunst und Studium, die die Hochschule betreffen und die Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Präsidiums.

Gleichstellungs- und Beschwerde­kommission

Zur Beratung von Präsidium und Senat wählt der Senat zwei ständige Kommissionen, die für verschiedene Aufgabenbereiche zuständig sind. Durch die themenbezogene Beratung werden die Arbeitsprozesse für den Senat und das Präsidium erleichtert. Auch in den Kommissionen sind Professor*innen, Mitarbeiter*innen und Studierende.

Die Aufgabe der Gleichstellungskommission und damit der Gleichstellungsbeauftragten ist die Verbesserung der Arbeits- und Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen der Gleichstellung aller Geschlechter an der Fachhochschule Münster. Die Mitglieder der Gleichstellungskommission werden von den Mitgliedern der Hochschule nach Statusgruppen getrennt gewählt.

Die Beschwerdekommission besteht zur Hälfte aus studentischen Vertreter*innen und nimmt Beschwerden der Studierende und Angehörigen der Hochschulen entgegen, die sich explizit mit der organisatorischen Einbringung der Lehre beschäftigen. Beispiele für solche Mängel können sein:

  • Die für das Semester vorgesehenen Pflichtlehrveranstaltungen werden nicht angeboten.
  • Veranstaltungen fallen regelmäßig aus.
  • Der Laborbetrieb ist dauerhaft eingeschränkt.
  • Termine für in dem Studienabschnitt erforderliche Prüfungen werden nicht angeboten.

Fachbereichsrat

Der Fachbereichsrat ist das Organ eines Fachbereiches, welches über alle internen Angelegenheiten beschließt, die nicht in die Zuständigkeit des Dekanats fallen (beispielsweise Fachbereichsordnung und andere Ordnungen). Außerdem wählt der Fachbereichsrat den*die Dekan*in und die Prodekan*innen.