Wahlen 2025
Vom 24.11. - 28.11.2025 finden die Hochschulwahlen, die Studierendenschaftswahlen und eine Urabstimmung über einen Kooperationsvertrag mit Tretty an der FH Münster statt.
Wenn ihr kandidieren wollt, gibt es hierzu verschiedene Möglichkeiten: Wenn ihr für das Studierendenparlament (StuPa) oder den Fachschaftsrat (FSR) kandidieren wollt, könnt ihr dies bis zum 10.11. bis 12 Uhr mittags tun. Das StuPa wählt und kontrolliert den AStA, ist für allgemeine Projekte die die Studierendenschaft betreffen zuständig und ist das höchste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft. Der FSR bildet die Schnittstelle zwischen Fachschaftsräten, Studierenden und dem AStA und ist auch für die Einteilung der gegebenen Finanzen zuständig und ist die Studierendenvertretung vor Ort.
Die Studierenden die für den Senat, die Gleichstellungs- und Beschwerdekomission, den Fachbereichsrat und die SHK-Vertretung antreten wollen können dies bis zum 31.10. tun.
Der Senat hat unter anderem folgende Aufgaben: Bestätigung der Wahl des Präsidiums, Erlass und Änderung von Rahmenordnungen der Hochschule, Empfehlungen und Stellungnahmen bezüglich Lehre, Forschung, Kunst und Studium, die die Hochschule betreffen und die Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Präsidiums.
Die Gleichstellungskommission setzen sich für eine Gleichstellung aller Geschlechter ein und stellen sicher, dass zum Beispiel weibliche Bewerbende an der Hochschule gleiche Chancen haben wie männliche.
Der Fachbereichsrat ist zB für Fachbereichsordnung zuständig und wählt den*die Dekan*in und Prodekan*in.
Die Vertretung für die Belange der studentischen Hilfskräfte nimmt Beschwerden dieser entgegen und setzt sich für ein gutes Arbeitsklima an der FH Münster ein.
Die Teilnahme möglichst vieler Studierender an der Wahl erhöht die demokratische Legitimation der Gremien und somit die Wahrung verschiedener Interessen an der FH Münster. Sie ist keine Schein-Wahl, sondern es können hier aktiv Entscheidungen und Veränderungen getroffen werden. Auch wenn es manchmal schwer fällt, sich neben dem Studium noch anderen Dingen zuzuwenden, ist es wichtig, die Jahre, die ihr an der FH Münster verbringt nicht nur in Hörsälen abzusitzen, sondern euch für eure Zukunft und eure Wünsche stark zu machen!

Was wird gewählt? Worüber wird abgestimmt?
Die studentischen Gremien:
Die Wahlausschreibung vom 08.10.2025 findest du hier: Wahlauschreibung
Die studentischen Mitglieder der Hochschulgremien:
- Senat
- Fachbereichsrat (FBR)
- Gleichstellungskommission
- Vertretung für die Belange studentischer Hilfskräfte
Die studentischen Gremien, sowie die Vertretung für die Belange studentischer Hilfskräfte sind ausschließlich von Studierenden besetzt und werden dementsprechend auch nur von Studierenden gewählt. Die restlichen Gremien setzen sich aus Professor*innen, akademischen Mitarbeitenden, Mitarbeitenden aus Technik und Verwaltung und Studierenden zusammen. Jede Statusgruppe wählt ihre jeweiligen Vertreter*innen.
Die Urabstimmung über eine Kooperation mit der Tretty GmbH:
Alle ordentlich eingeschriebenen Studierenden sind aufgerufen, während der Wahlen an der Urabstimmung über einen Kooperationsvertrag mit der Tretty GmbH zum Sommersemester 2026 abzustimmen.
ES MÜSSEN MINDESTENS 20 % ALLER STUDIERENDEN MIT "JA" STIMMEN, DAMIT DAS KULTURSEMESTERTICKET KOMMT!!!
Die Urabstimmungsbekanntmachung vom 08.10.2025 findest du hier: Urabstimmungsbekanntmachung

Kooperationsvertrag mit der Tretty GmbH
Das Studierendenparlament der FH Münster beantragt den Abschluss eines Kooperationsvertrags mit der Tretty GmbH zum Sommersemester 2026 zu einem Gesamtpreis von 1,17 € pro Studierende*n pro Semester.
Der Beitrag zum „Kooperationsvertrag mit der Tretty GmbH“ ermöglicht die vergünstigte Leihe von Fahrrädern, Tretrollern und Lastenrädern in Münster bei der Tretty GmbH wie unten dargestellt.
Dieser Beitrag zum „Kooperationsvertrag mit der Tretty GmbH“ wird zukünftig jedes Semester als weiterer Sonderbeitrag zusätzlich zum bisherigen Beitrag in Höhe von rund 232 Euro (Stand WiSe 25/26) von allen zahlungspflichtigen Studierenden erhoben.
Preisanpassungen in den folgenden Semestern sind zu erwarten.
Der Kooperationsvertrag wird zu folgenden Konditionen abgeschlossen:
- Preis: 1,17 € pro Studierende*n pro Semester
- 360 Minuten Fahrtzeit pro Tag pro Studierende*n frei
- 200 Fahrräder + 40 Tretroller + 45 Lastenräder stehen zur Verfügung
- Option: Station am Leonardo Campus als Pilotprojekt
- Laufzeit: März 2026 – Februar 2027
- ab März 2027 ggf. Preiserhöhung nötig

Ich möchte selbst zur Wahl antreten
Wie kann ich mich zur Wahl aufstellen lassen?
Sich aufstellen zu lassen ist ganz unkompliziert. Dazu musst du einfach das entsprechende Formular ausfüllen und einreichen. Die Formulare findest du weiter unten.
Die Kandidatur ist ab der Veröffentlichung der Wahlausschreibung möglich. Diese wird mindestens 6 (Hochschulgremien) bzw. 5 Wochen (studentische Gremien) vor der Wahl veröffentlicht.
Was du machen kannst und wie wir dich bei deiner Kandidatur unterstützen können erfährst du vor der nächsten Wahl hier.
Wenn du für ein studentisches Gremium antreten möchtest
- Studierendenparlament (StuPa)
- Fachschaftsrat (FSR)
bekommst du die Formulare im Büro des AStA (Leonardo Campus 8) oder hier zum Download und gibst sie vor Ende der Kandidaturfrist (10.11.2025 vor 12 Uhr) im AStA-Büro beim Wahlleiter Winfried Hagenkötter ab. Das Formular muss im Original eingereicht werden. Zumailen, fotografieren, etc. gilt nicht!
Die Wahlen zum Fachschaftsrat sind ganz einfach: Einfach deinen Namen auf ein Kandidaturformular schreiben, beim Wahlleiter einreichen und los geht's! Die Wahlen zum Fachschaftsrat sind Personenwahlen.
Die Wahlen zum Studierendenparlament sind etwas komplizierter, denn diese Wahlen sind Listenwahlen: Entweder du kandidierst für eine schon bestehende Liste, mit anderen Studierenden zusammen, oder du eröffnest deine eigene Liste als Listensprecher*in. Dann können auch weitere Studierenden mit dir kandidieren oder du entscheidest dich alleine auf deiner Liste zu kandidieren. Im ersten Fall füllst du nur das Formular "Kandidaturliste StuPa" aus, im zweiten Fall musst du dafür das Formular "Wahllistenanzeige" ausfüllen und zügig dem Wahlleiter zukommen lassen.
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