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Sprachkurse
Wann und welche Sprachkurse im SoSe 2023 angeboten werden, könnt ihr unter rist@astafh.de erfragen.
Die Sprachkurse werden online stattfinden. Die neuen Sprachkurse des AStA werden gemeinschaftlich mit Inlingua ausgeführt. Sobald sich sieben Studierende für eine Sprache anmelden kann der Kurs stattfinden. Maximal können 15 Studierende an einem Kurs teilnehmen.
Es unterrichten zertifizierte Dozierende, welche sich auf den Unterricht mit Studierenden vorbereitet haben. Bei erfolgreicher Teilnahme wird ein Zertifikat ausgestellt.
Folgende Sprachen werden angeboten:
- Arabisch
- Chinesisch
- Englisch
- Französisch
- Italienisch
- Japanisch
- Koreanisch
- Niederländisch
- Norwegisch
- Russisch
- Spanisch
- Türkisch
- Portugiesisch
Jeder Kurs beinhaltet 30 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten), in 15 Terminen à 90 Minuten zwei mal pro Woche und kostet dich maximal 170,72 €. Der Preis staffelt sich nach Anzahl der Teilnehmenden, deswegen ist eine Stornierung nach der Anmeldung nicht möglich. Nach Anmeldeschluss erhälst du von der Sprachschule via Paypal eine Rechnung, die innerhalb von 10 Tagen bezahlt werden muss (geht auch ohne Paypal-Account).
Teilnehmende Preis in EUR
7 170,72
8 150,00
9 133,89
10 121,00
11 110,46
12 101,67
13 94,24
14 87,86
15 82,34
Es besteht die Möglichkeit, einen Monat vor Kursbeginn, eine Teilkostenerstattung in Höhe von 75 € deines Sprachkurses (außer Deutschkurse) über das International Office der FH Münster zu beantragen. Alle Informationen und notwendigen Unterlagen dazu findest du hier.
Wegen der Staffelpreise ist nach Anmeldeschluss kein Rücktritt vom Kurs mehr möglich und du bist in Höhe der Kursgebühr zahlungspflichtig. Wenn du nicht persönlich teilnehmen kannst, dann kannst du eine*n Ersatzstudierende*n benennen.
Die Kurse finden zweimal wöchentlich statt. Anmeldeschluss ist der: 14.10.2022
Die Kurse beginnen am 14.11/15.11 . Kurseende ist je nach Sprache Mitte/Ende Januar.
Für die Kurse in Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch und Italienisch jedes Niveaus ist das Lernmaterial bereits im Preis mit inbegriffen!
Für die anderen Sprachkurse belaufen sich die Kosten des Lehrmaterials auf zwischen 25-30 €.
Wenn du an einer anderen Universität als der FH Münster studierst, kannst du dich weiterhin unter den oben genannten Bedingungen bewerben. Bitte beachtet, dass bei wenigen plätzen die Studierenden der FH Münster Vorrang haben.
Wenn der Kursbeginn vor deiner Exmatrikulation liegt ist die Teilnahme uneingeschränkt erlaubt. Danach behalten wir uns vor dir die Teilnahme zu verweigern beziehungsweise dich auf eine Warteliste zu setzen. Immatrikulierte Studierende haben demnach bei der Teilnahme Vorrang.
Die Anmeldungen für das Sommersemster 2023 sind gestartet !
Anmeldeschluss ist der 16.04.2023
Anmelden könnt ihr euch unter:


Semesterticket
Die Vorstudienbescheinigung erlaubt ErstSemester-Studierenden bereits einen Monat vor Beginn ihres ersten Semester im Münsterland (bzw. Tarifgebiet VGM/VRL) kostenlos Bus und Bahn zu nutzen. Es ist nur mit mitgeführtem Semesterticket und Lichtbildausweis gültig.
Diese Regelung wurde von allen Verkehrsunternehmen der VGM-VRL beschlossen und dient zur Starthilfe bei Vorkursen und zur Orientierung der Erstsemester-Studierenden.
Zunächst müsst ihr zur Einschreibung oder zur Rückmeldung den kompletten Semesterbeitrag überweisen. Die PDF-Datei mit dem Semesterticket ist ab einen Monat vor Semesterbeginn (also ab dem 01.08. bzw. 01.02.) für euch online über das myFH-Portal verfügbar. Dieses PDF-Dokument lässt sich ausdrucken oder einfach auf euren PC, euer Smartphone oder Tablet laden.
Eine detailierte Beschreibung mit Bildern und Hinweisen, wie du an dein Ticket kommst, findest du hier auf den Seiten der DVZ.
Wie seit jeher ist das Semesterticket nur mit Legitimation durch einen Lichtbildausweis gültig. Das Mitführen der FH Card ist nicht nötig.
Das Ticket ist ein Semester lang gültig.
Ihr könnt das Ticket aber bereits einen Monat vor Semesterbeginn (also ab dem 01.08. bzw. 01.02.) ausdrucken bzw. abspeichern.
Das Semesterticket gilt in allen Nahverkehrsmitteln, die für Verkehrsverbünde oder -gemeinschaften innerhalb von Nordrhein-Westfalen fahren und in allen Bussen und Bahnen im Stadtgebiet von Osnabrück.
Im Klartext: Ihr könnt alle Busse, Straßen-, S-, U- und Schwebebahnen sowie die Züge des Nahverkehrs (RE, RB) in ganz NRW und Osnabrück nutzen, sofern sie einen nordrhein-westfälischen Verbund- oder Gemeinschaftstarif verwenden. Nicht erlaubt sind somit zuschlagspflichtige Züge wie IC, ICE, EC, Thalys.
Leider gilt das Semesterticket auch nicht in einigen Nachtbussen, wie z.B. im Raum Bielefeld, weil diese nicht dem Gemeinschaftstarif angehören, sondern “Sonderbusse” sind. (Wenn es diesbezüglich mal Probleme gibt, könnt ihr euch gerne bei uns im Büro melden.)
Zusätzlich ist es möglich mit dem Semesterticket der FH Münster bestimmte Bahn-Strecken zu fahren, die nicht in NRW sind:
Münster – Osnabrück
Gronau – Enschede
Rheine – Lingen (nicht jedoch von Rheine nach Bad Bentheim)
Lügde – Hameln
Vlotho – Hameln
Ibbenbüren-Laggenbeck – Bünde (Westf.)
Lengerich (Westf ) – Osnabrück Hbf
Osnabrück Hbf – Halen (bei Lotte)
Westbarthausen – Osnabrück Hbf
Au (Sieg) – Niederschelden Nord
Betzdorf (Sieg) – Struthütten
Der Geltungsbereich des NRW-Tickets als Übersichtskarte:
Ihr habt die Möglichkeit das Ticket bequem zu Hause auszudrucken und/oder es auf dem Smartphone o.ä. abzuspeichern. Bei Kontrollen in Bus und Bahn zeigt ihr einfach euer mobiles Gerät oder den Ausdruck als Fahrkarte vor. Wichtig ist, dass ihr immer den passenden gültigen Lichtbildausweis bei euch führt, damit sichergestellt ist, dass es sich auch um euer Ticket handelt.
In den Bussen in den Städten Münster und Hamm, sowie in den Kreisen Steinfurt, Warendorf, Coesfeld und Borken könnt ihr werktags (Mo, Di, Mi, Do, Fr) ab 19 Uhr, am Wochenende (Sa, So) und an Feiertagen ganztägig eine weitere Person und ein Fahrrad (und das Fahrrad der mitgenommenen Person) kostenlos mitnehmen.
In den Nahverkehrszügen (RE, RB) auf den folgenden Strecken könnt ihr werktags (Mo, Di, Mi, Do, Fr) ab 19 Uhr, am Wochenende (Sa, So) und an Feiertagen ganztägig eine weitere Person und ein Fahrrad (und das Fahrrad der mitgenommenen Person) kostenlos mitnehmen:
Münster - Gronau - Enschede
Münster - Rheda-Wiedenbrück
Münster - Coesfeld
Münster - Dortmund Hbf.
Münster - Osnabrück Hbf.
Münster - Rheine - Lingen (Ems)
Münster - Hamm - Schwerte (Ruhr)
Münster - Recklinghausen Hbf.
Coesfeld - Reken
Dortmund Hbf. - Hamm
Dortmund Hbf. - Gronau - Enschede
Hamm - Bielefeld
Hamm - Paderborn Hbf.
Holzwickede - Soest
Rheine - Osnabrück Hbf.
Schwerte (Ruhr) - Ergste
Schwerte (Ruhr) - Wickede (Ruhr)
Unna - Fröndenberg
Unna - Massen
Außerdem darf man in den genannten Städten und Kreisen in Bus und Bahn den ganzen Tag drei Kinder (6-14 Jahre) kostenlos mitnehmen.
Unabhängig von den Semesterticket-Bestimmungen ist es grundsätzlich so, dass Kinder unter 6 Jahren sowieso kostenlos befördert werden.
Weiterhin gilt natürlich, dass das Ticket nicht übertragbar ist, das heißt, nur ihr selbst dürft mit eurem Ticket fahren und damit andere Personen mitnehmen.
Der Nachtbuszuschlag, den ihr in Bussen im Tarifgebiet VGM/VRL (Stadt Münster, Stadt Hamm, Kreis Steinfurt, Kreis Coesfeld, Kreis Warendorf und Kreis Borken) sowieso nicht zahlen müsst, entfällt auch für die Personen oder die Kinder, die euch begleiten. In anderen Städten oder Kreisen müsst ihr einen Nachtbuszuschlag, sofern er erhoben wird, zahlen.
Wichtig: In einigen Kreisen und Städten außerhalb des Münsterlands kann es vorkommen, dass das Semesterticket im Nachtbus an sich nicht gilt, wie z.B. in Bielefeld. Das liegt daran, dass die dortigen Nachtbusse nicht zum sogenannten Gemeinschaftstarif gehören, sondern eine Art "Sonderbusse" sind. Hier muss der komplette Preis entrichtet werden. Wenn es diesbezüglich mal Probleme gibt, könnt ihr euch gerne bei uns im Büro melden.
Wenn ihr euer Semesterticket weder digital, noch ausgedruckt bei euch habt und kontrolliert werdet, solltet ihr so bald wie möglich euer Ticket und die Zahlungsaufforderung dem befördernden Unternehmen (Bahn- oder Busunternehmen) vorlegen. Dann müsst ihr nur eine Bearbeitungsgebühr (ca. 8,- €) bezahlen. Diese ist erheblich günstiger als die 60,- € fürs Fahren ganz ohne Ticket.
Da lässt sich leider nicht viel machen...
Das Semesterticket wird über die Solidargemeinschaft aller Studierenden finanziert. Wenn einzelne oder mehrere Studierenden diese Solidargemeinschaft verlassen würden, wäre das Semesterticket unfinanzierbar und müsste aufgegeben werden.
Es gibt aber einige wenige Gründe, wann man die Kosten dafür erstattet bekommt. Das Semesterticket einfach nur nicht nutzen zu wollen, ist leider kein ausreichender Grund.
Es gibt immer wieder mal Studierenden, denen das Semesterticket nicht gefällt und die die Zahlung dafür verweigern möchten. Dazu muss man folgendes wissen:
Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 12. Mai 1999 (BVerwG 6 C 14.98 und 6 C 10.98), dass eine Studierendenschaft, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft verfasst ist, die Kompetenz hat, durch Abstimmung in einer Urabstimmung ein Semesterticket einzuführen. Verfassungsbeschwerden gegen diese Urteile wurden vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, 1 BvR 1510/99 https://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20000804_1bvr151099.html und 1 BvR 1410/99 (https://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20000804_1bvr141099.html)). Angesichts der „ausbildungsbedingten finanziellen Bedürftigkeit“ der Studierenden und der hohen Fahrtkosten diene das Semesterticket der Verbesserung der sozialen Situation der Studierenden. Die Tauglichkeit des Semestertickets sei an den Vorteilen für die Gesamtheit der Studierenden zu messen. Die zwangsweise Beteiligung aller Studierenden trage maßgeblich zum erreichten Umfang der Vergünstigung bei. Das Bundesverfassungsgericht würdigt dabei ausdrücklich, dass „die Verbesserung der Umweltbedingungen, die Entspannung der Parkplatzsituation und die Möglichkeit das Ticket zu Freizeitzwecken zu nutzen im Prinzip allen Studierenden zugute kommt“.
Du kannst dir den Beitrag für das Semesterticket erstatten lassen, wenn du einen Antrag rechtzeitig und vollständig stellst und du die entsprechenden Gründe (siehe unten) dafür nachweisen kannst. Dazu folgst du dem Button "Jetzt erstatten lassen" und fügst die geforderten Nachweise bei. Die Frist endet jeweils im Sommersemester am 14. April und im Wintersemester am 15. Oktober!!
Erstattungsgründe
Für die Rückerstattung muss einer der folgenden Sachverhalte vorliegen:
Von der Zahlung des Semesterticketbeitrags sind Studierende befreit, die sich im Rahmen ihres Studiums (wegen Praktikum oder Auslandssemester, etc.) nachweislich länger als vier Monate während des laufenden Semesters außerhalb des Geltungsbereichs des lokalen Semestertickets befinden. Eine Abwesenheit aus rein persönlichen Gründen ist leider kein ausreichender Grund. Studierende, die ein Online-Studiengang oder ein Franchise-Studium absolvieren, sind ebenfalls wegen Abwesenheit befreit.
Ebenfalls von der Zahlung des Ticket-Beitrags befreit sind Studierende, die im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises sind und gemäß § 145 SGB IX mit einer Wertmarke unentgeltlich im öffentlichen Personennahverkehr befördert werden.
Studierende, die spätestens 45 Tage nach Semesterbeginn gegenüber dem AStA nachweisen, dass sie für das laufende Semester aus irgendeinem Grund beurlaubt sind oder exmatrikuliert wurden, können ebenfalls eine Erstattung beantragen. Bei vorzeitiger Exmatrikulation erstattet das Service Office für Studierende den Semesterticketbeitrag zusammen mit den anderen erstattungsfähigen Beiträgen.
Fristen
Die Frist einen Antrag auf Erstattung zu stellen beträgt 45 Tage nach Semesterbeginn, also im Sommersemester bis zum 14. April und im Wintersemester bis zum 15. Oktober. Alle Unterlagen müssen bis zu diesem Datum vollständig vorliegen, sonst wird er wegen Fristablauf abgelehnt.
Eine Erstattung nach Fristende ist leider ausgeschlossen! Eine Erstattung mit Einreichung weiterer Unterlagen nach Fristende ist ausgeschlossen! Eine Erstattung aus anderen Gründen, als den in der Darstellung oben aufgeführten Fällen, ist leider ebenfalls ausgeschlossen!


CarSharing
CarSharing mit Stadtteilauto
Du ziehst ans andere Ende der Stadt und brauchst einen Bulli? Dein Ziel ist mit den Öffis gar nicht gut zu erreichen? Du wolltest schon immer mal einen Roadtrip unternehmen?
Seit April 2021 besteht eine Kooperation vom AStA mit dem CarSharing Anbieter. An über 60 Stationen in Münster und 23 Städten deutschlandweit können alle FH-Studierenden ab sofort CarSharing nutzen, ohne den Mitgliedsbeitrag zu zahlen!
Studierende der FH Münster können auch von CargobikeSharing mit Stadtteilauto profitieren. Die Lastenräder können über die App, die Website und über das Buchungscenter gebucht werden. Für mehr Infos hier Klicken.
CarSharing ist ein wichtiger Baustein nachhaltiger Mobilität. Es ist aber nicht nur besser für die Umwelt als ein eigenes Auto, CarSharing ist auch nicht so teuer und schont damit deinen Geldbeutel.
Mehr zu dem Thema findet du hier.
Fülle bei Stadtteilauto online den Vertrag aus und lasse dich mit deinem Personalausweis und Führerschein freischalten. Direkt zur Anmeldung bei Stadtteilauto geht es hier.
Laufende Kosten entstehen dir zunächst nicht. Sobald du mit einem Stadtteilauto unterwegs bist, wird dir deine Fahrt in Rechnung gestellt. Die Kosten setzen sich aus einem Zeit- und einem Kilometerpreis zusammen. Dabei gilt: je größer das Auto desto höher sind auch die entstehenden Fahrtkosten.
Mini | Kompakt | Kombi | Maxi | |
---|---|---|---|---|
6 – 0 Uhr | 2,40 € / Stunde | 2,75 € / Stunde | 3,50 € / Stunde | 6,00 € / Stunde |
0 – 6 Uhr | 0,50€ / Stunde | 0,50 € / Stunde | 0,50 € / Stunde | 6,00 € / Stunde |
24 Stunden | 24,00 € | 27,50 € | 35,00 € | 60,00 € |
7 Tage | 150,00 € | 165,00 € | 195,00 € | 350,00 € |
Pro Kilometer | 0,25 € | 0,28 € | 0,31 € | 0,35 € |
Ein Beispiel...
Du musst frühmorgens zu einer Exkursion 20 km von Münster entfernt. Mit mehreren Kommiliton*innen teilst du dir einen Citroen C1 der Mini Klasse.
5 x 2,40 € 12,00 €
20 km x 0,25 € 5,00 €
______
Kosten 17,00 €
Der Vertrag läuft so lange bis du ihn bei Stadtteilauto kündigst oder dein Studium beendest.
In Münster gibt es über 60 Stationen, auf die du zurückgreifen kannst, z.B. an den FH-Standorten am Leonardo Campus, der Hüfferstiftung oder an der Fachhochschule in Steinfurt. Darüber hinaus kannst du deutschlandweit alle cambio-CarSharing-Fahrzeuge nutzen. Eine Liste in welchen Städten du mit deiner FH-Card CarSharing nutzen kannst, findest du auf Stadtteilauto.com.
Bei der Anmeldung wird deine FH-Card freigeschaltet, die du zur Nutzung von Stadtteilauto benötigst. Dazu erhältst du eine Kundennummer und PIN, die du für alles weitere brauchst.
Sobald du angemeldet bist, kannst du jederzeit auf der Webseite von Stadtteilauto, über die Smartphone-App (Android / IOS) oder telefonisch über die Buchungszentrale dein CarSharing-Fahrzeug buchen.
Mit deiner FH-Card oder deinem Handy hast du direkten Zugang zum gebuchten Fahrzeug. Halte immer deine PIN bereit.
Mach vor Fahrtbeginn immer eine Schadenskontrolle, damit zu abgesichert bist.
Fahr vorsichtig und komm gut an dein Ziel.
Am Ende der Fahrt stellst du das CarSharing-Fahrzeug einfach zurück an die Station, an der Du es abgeholt hast. Damit entfällt die Suche nach einem Parkplatz.
Ein ausführliches Erklärvideo findest du hier.
Eine Kurzanleitung findest du auch immer im Bordbuch des Stadtteilautos.
Auf der Internetseite von Stadtteilauto findest du weitere Informationen rund um das CarSharing. Die wichtigsten Antworten findest du hier.
Außerdem sind die Mitarbeiter*innen telefonisch oder per Mail für dich erreichbar:
0251 383230
asta-ms@stadtteilauto.com
Mo - Do: 09:00 - 17:00 Uhr
Fr: 09:00 - 16:00 Uhr


Beglaubigungen
Wenn ihr beglaubigte Kopien von euren originalen Dokumenten braucht, könnt ihr gerne zu uns kommen. Original-Dokumente müssen zum Beglaubigungstermin vorgelegt werden - Kopien können (kein Muss) für 3 Cent/DIN A4 Kopie im AStA-Büro gefertigt werden.
Wir beglaubigen für FH-Angehörige, FH-Studienbewerber*innen und FH-Alumni kostenlos vor Ort. Von FH-fremden Studierenden müssen wir leider 0,50 € pro Unterschrift verlangen. Nicht-Studierende wenden sich bitte an ihr örtliches Bürgerbüro.
Bitte vereinbart unter der Nummer 0251-8364991 oder 0251-8364977 einen Termin!


Fahrradregistrierung
Ihr könnt zu unseren Bürozeiten (Mo-Do 10-16 Uhr, Fr 10-14 Uhr) euer Fahrrad bei uns polizeilich registrieren und kennzeichnen lassen. Die Praxis hat gezeigt, dass gekennzeichnete Räder weniger häufig gestohlen werden.
Bitte vereinbart unter der Nummer 0251-8364991 oder 0251-8364977 einen Termin!

Erstitasche
Hier fehlen noch Inhalte!


Hochschulsport
Gut 120 Sportarten erwarten euch für euren Semesteranteil von 1,40€. Wolltet ihr euch schon immer auf einer Slackline ausprobieren, Massagetechniken lernen oder euch beim Zumba richtig auspowern? Habt ihr euch schon mal gefragt, was Gong-kwon Yusuf ist, oder wie ihr einen günstigen Yogakurs findet? All das bietet euch die FH Münster in Kooperation mit der Uni Münster. Neben den Sportkursen gibt es zahlreiche Turniere und Sporttouren, für die man sich anmelden kann. Natürlich kostet jeder Kurs zusätzlich noch die Kursgebühr, aber auch die ist für Studierende angenehm niedrig gehalten.
Zweimal im Jahr, zum Semesteranfang der Uni, könnt ihr euch online anmelden. Das genaue Datum findet ihr kurz vor Beginn auf der Website des Hochschulsports:
www.hochschulsport-muenster.de
Zwischen den Semestern gibt es zusätzlich ein Ferienangebot.
Was wichtig ist um dabei zu sein? Schnell sein. Besonders bei beliebten Sportarten passiert es oft, dass innerhalb der ersten Minuten die Plätze vergeben sind. Zudem müsst ihr euch für jeden Kurs separat anmelden. Habt ihr es nicht in euren Lieblingskurs geschafft, habt ihr vielleicht über die Warteliste noch eine Chance. Oft springen kurzfristig noch Leute ab.